| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
| §1 Vertragspartner |
| Für Verträge über die Auslieferung und Zustellung von Waren, die der Kunde schriftlich, per Telefon, Telefax, Internet oder persönlich bei der Firma Nösenberger Pferdefutter bestellt, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Die Zustellung und Auslieferung der Waren erfolgt nur innerhalb des zuständigen Liefergebietes.
Vertragspartner im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Firma Nösenberger Pferdefutter, vertreten durch Herrn Arnd von zur Gathen, und der Kunde. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen werden schriftlich bestätigt. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. |
| §2 Preise und Zahlungsbedingungen |
| Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie durch öffentlichen Aushang der Firma Nösenberger Pferdefutter dargestellt wurden. Gleiches gilt auch für die Angebote auf unseren Websites, Katalogen, Preislisten, etc. Die Preise verstehen sich ab Sitz der Firma Nösenberger Pferdefutter, Hafenstr. 16, 63450 Hanau, einschließlich Mehrwertsteuer (derzeit 7% und 19%) ohne Kosten für Verpackung und Versand. Wir liefern nur gegen Vorkasse. Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die folgenden Preise gesondert berechnet: Versandkosten (Standard) in der BRD: Versandkosten (Standard) außerhalb der BRD: Hinweise:
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| §3 Leistungsbeschreibung - Vertragsgegenstand |
| Die aufgeführten AGB gelten für den Kauf aller Produkte, die von der Firma Nösenberger Pferdefutter angeboten werden.
Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen: Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. |
| §4 Zustandekommen des Vertrages |
| Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden, mit nachfolgender Bestellbestätigung durch die Firma Nösenberger Pferdefutter, zustande. Dies kann auch mündlich erfolgen, wenn die Bestellung per Telefon getätigt wurde. Bei postalischen Bestellungen bedarf es keiner Bestätigung durch die Firma Nösenberger Pferdefutter. Hier kommt der Vertrag nur durch das Versenden der Waren zustande. |
| §5 Lieferzeit – Verzug |
| Die Lieferzeit beträgt üblicherweise 2-3 Werktage und beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Firma Nösenberger Pferdefutter. Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde.
Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wieder Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von der von der Firma Nösenberger Pferdefutter nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, ist die Firma Nösenberger Pferdefutter berechtigt, anstatt des bestellten Produkts ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. In letzterem Fall wird die Firma Nösenberger Pferdefutter den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Soweit die Firma Nösenberger Pferdefutter aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät, gilt für die Haftungsbegrenzung die Regelung von §7 Haftung. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten. |
| §6 Mängelhaftung |
| Die Mängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Nach Wahl des Kunden ist die Firma Nösenberger Pferdefutter zunächst zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen Sache verpflichtet. Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern; daneben hat der Kunde Ansprüche auf Schadensersatz im Rahmen von §7 Haftung. |
| §7 Haftung |
| Die Haftung der Firma Nösenberger Pferdefutter nach den gesetzlichen Bestimmungen ist uneingeschränkt gegeben, wenn eine zurechenbare Pflichtverletzung der Firma Nösenberger Pferdefutter auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung der Firma Nösenberger Pferdefutter auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. |
| §8 Zahlungsverzug |
| Die Firma Nösenberger Pferdefutter ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der AGB, besonders bei Zahlungsverzug des Kunden, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren. |
| §9 Eigentumsvorbehalt |
| Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma Nösenberger Pferdefutter. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen. |
| §10 Gefahrübergang |
| Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung trägt die Firma Nösenberger Pferdefutter, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Die Gefahr der Beschädigung transportierter Ware an den Empfänger geht, nach Verlassen der Ware bei der Firma Nösenberger Pferdefutter, an das Transportunternehmen über. Wir gewährleisten, die bestellten Waren den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu verpacken und zu transportieren. |
| §11 Rückgaberecht |
| Es wird ausdrücklich auf das Recht des Kunden hingewiesen, die Ware durch Rücksendung binnen 14 Werktagen nach Wareneingang an unsere Geschäftsadresse zurückzugeben.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er, im Hinblick auf die Regelung der Rückgabefolgen, keine Handlungen an dem Produkt vornehmen darf, die nur vom Hersteller oder von autorisierten Personen vorgenommen werden dürfen. Hierzu gehören insbesondere das Öffnen der Futtermittel sowie sonstige Beschädigungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer wirksamen Rückgabe die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben sind. Bei Verschlechterung oder Untergang der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung oder der Untergang der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht im Übrigen vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Dem Kunden obliegt es, die Ware in der Originalverpackung zurückzusenden. |
| §12 Schlussbestimmungen |
| Alle Änderungen der AGB und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. |
| Stand: April 2007 |